Erwägungsgrund 10 32014R0301VERORDNUNG (EU) Nr. 301/2014 DER KOMMISSION vom 25. März 2014 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Chrom (VI)-Verbindungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung wurde während des Beschränkungsverfahrens konsultiert.
Erwägungsgrund 5 32015R0628VERORDNUNG (EU) 2015/628 DER KOMMISSION vom 22. April 2015 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Blei und seiner Verbindungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Das von der Agentur eingerichtete Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung wurde während des Beschränkungsverfahrens konsultiert und seine…
Erwägungsgrund 65 32008R1272VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Text von Bedeutung für den EWR)
Über das Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung, das Teil der durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geschaffenen Agentur ist, sollten…
Erwägungsgrund 12 32007L0038RICHTLINIE 2007/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Juli 2007 über die Nachrüstung von in der Gemeinschaft zugelassenen schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln
Damit sich der Markt auf die kurzfristig hohe Nachfrage einstellen kann, soll eine Übergangsfrist vorgesehen werden.
Erwägungsgrund 12 32015R0628VERORDNUNG (EU) 2015/628 DER KOMMISSION vom 22. April 2015 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Blei und seiner Verbindungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Den Wirtschaftsakteuren sollte ein Übergangszeitraum eingeräumt werden, damit sie ihre Produktion an die in dieser Verordnung festgelegte Beschränkung anpassen…
Erwägungsgrund 12 32011R0794VERORDNUNG (EU) Nr. 794/2011 DER KOMMISSION vom 8. August 2011 zur Genehmigung von Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Parmigiano Reggiano (g. U.))
Aus diesen Gründen sollten die Änderungen genehmigt werden und ist eine Übergangszeit von einem Jahr vorzusehen.