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Angesichts der Tatsache, dass vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung die erforderliche Kohärenz durch die Übergangsbestimmung in Artikel 230 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sichergestellt wurde, sollte die vorliegende Verordnung so bald wie möglich, nachdem die Verordnungen des Pakets zur Reform der GAP angenommen wurden, angewendet werden, wobei die Interessen der Rechtssicherheit und die legitimen Erwartungen der Wirtschaftsteilnehmer umfassend zu wahren sind —
Es sollte klargestellt werden, dass die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und die auf ihrer Grundlage erlassenen…
Im Rahmen der Reform der GAP wurde die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 mit Wirkung vom 1. Januar 2014 durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen…
Aus Gründen der Kohärenz sollten die Mitgliedstaaten die Bestimmungen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, ab demselben Zeitpunkt anwenden…
Aus Gründen der Kohärenz sollten die Mitgliedstaaten die Bestimmungen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, ab demselben Zeitpunkt anwenden…
Aus Gründen der Rechtssicherheit und um jede etwaige Unterbrechung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zu vermeiden, sollte die vorliegende…
Die Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen sollte auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, so dass die Anwendbarkeit ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.