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Die Mitgliedstaaten sollten zur Verwirklichung des allgemeinen Ziels dieses Instruments dafür sorgen, dass im Rahmen ihrer nationalen Programme Maßnahmen mit Bezug auf alle spezifischen Ziele des Instruments ergriffen werden und dass die Mittelzuweisung für die jeweiligen Ziele an die Probleme und den Bedarf angepasst ist und die Mittelausstattung die Verwirklichung dieser Ziele tatsächlich ermöglicht. Verfolgt ein nationales Programm keines der spezifischen Ziele oder bleibt die Mittelzuweisung hinter den hier festgelegten Mindestquoten zurück, sollte der betroffene Mitgliedstaat in dem Programm eine Begründung dafür liefern.
Die einzelnen Mitgliedstaaten weisen die Beträge für die in Anhang III genannten nationalen Programme wie folgt zu Die Mitgliedstaaten können von diesen…
Um einen Beitrag zur Verwirklichung des allgemeinen Ziels des Fonds zu leisten, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass ihre nationalen Programme den…
Um einen Beitrag zur Verwirklichung des allgemeinen Ziels des Fonds zu leisten, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass ihre nationalen Programme…
Jeder Mitgliedstaat teilt die in Anhang I genannten Grundbeträge für nationale Programme wie folgt zu: Die Mitgliedstaaten können von diesen…
Vor der Ausarbeitung von mehrjährigen Programmen zum Erreichen der Ziele solcher Unterstützung durch die Union sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission…
Vorbehaltlich der Anforderung, die obengenannten Ziele zu verfolgen, und unter Berücksichtigung der einzelnen Gegebenheiten streben die Mitgliedstaaten eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.