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Der Beschluss 2007/125/JI des Rates als Teil des Generellen Programms „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 sollte vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen dieser Verordnung aufgehoben werden.
Der Beschluss 2007/125/JI wird mit Wirkung vom 1. Januar 2014 aufgehoben.
Die Entscheidung Nr. 574/2007/EG sollte vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen dieser Verordnung aufgehoben werden.
Die Entscheidungen Nr. 573/2007/EG, Nr. 575/2007/EG und 2007/435/EG sollten vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen dieser Verordnung aufgehoben werden.
Der Rahmenbeschluss 2008/977/JI sollte daher aufgehoben werden.
Mit Inkrafttreten der entsprechenden Vorschriften der vorliegenden Verordnung sollte der Beschluss 2004/585/EG des Rates aufgehoben werden.
Der Beschluss 2002/630/JI sollte ab dem 1. Januar 2007 durch den vorliegenden Beschluss und durch den Beschluss zur Auflegung des spezifischen Programms…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.