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Die Beteiligung eines Mitgliedstaats sollte sich nicht mit seiner Beteiligung an einem befristeten Finanzierungsinstrument der Union überschneiden, das den Empfängermitgliedstaaten dabei hilft, unter anderem Maßnahmen an den neuen Außengrenzen der Union zur Umsetzung des Schengen-Besitzstands in Bezug auf Grenzen und Visa und Kontrolle der Außengrenzen zu finanzieren.
Mitgliedstaaten, die der Union im Zeitraum 2012-2020 beitreten, erhalten im Rahmen des Instruments keine Mittelzuweisungen für nationale Programme, solange sie…
Um die Anwendung des Schengen-Besitzstands im gesamten Schengen-Raum sicherzustellen, sollte auch die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates…
Wenn die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Schengen-Besitzstand bezüglich Grenzen und Visa an den Außengrenzen und in den Konsulaten Aufgaben wahrnehmen,…
Mit dem Fonds sollte durch finanzielle Unterstützung die Solidarität mit den Mitgliedstaaten, die die Schengen-Bestimmungen über die Außengrenzen vollständig…
Die Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass sich die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des…
Die Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass sich die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.