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Wenn die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Schengen-Besitzstand bezüglich Grenzen und Visa an den Außengrenzen und in den Konsulaten Aufgaben wahrnehmen, führen sie Tätigkeiten im Interesse und im Namen aller weiteren Mitgliedstaaten im Schengen-Raum aus und erbringen somit eine öffentliche Dienstleistung für die Union. Das Instrument sollte einen Beitrag zu den mit der Grenzkontroll- und Visumpolitik verbundenen Betriebskosten leisten und die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, die Kapazitäten, die für diese Leistung zugunsten aller von zentraler Bedeutung sind, aufrechtzuerhalten. Ein solcher Beitrag besteht in der vollständigen Erstattung einiger spezifischer mit den Zielen des Instruments zusammenhängender Kosten und sollte integraler Bestandteil der nationalen Programme sein.
Des Weiteren sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass die Konsulate über ausreichendes und angemessen geschultes Personal verfügen, das die zentralen Behörden bei…
Die Beteiligung eines Mitgliedstaats sollte sich nicht mit seiner Beteiligung an einem befristeten Finanzierungsinstrument der Union überschneiden, das den…
Um die Anwendung des Schengen-Besitzstands im gesamten Schengen-Raum sicherzustellen, sollte auch die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates…
Nationale Maßnahmen und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Visumpolitik und anderen Tätigkeiten im Vorfeld der Kontrollen an den Außengrenzen…
Beitrag zu Vorbereitung und Monitoring und zu administrativen und technischen Maßnahmen, die für die Durchführung der Maßnahmen im Bereich Außengrenzen und Visa…
Das Instrument soll generell dazu beitragen, ein hohes Maß an Sicherheit in der Union herbeizuführen und gleichzeitig den legalen Reiseverkehr mittels einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.