Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) errichtet. Die Rolle des ESRB ist es, die Entstehung von Systemrisiken in der Union zu beobachten. Da die Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften von systemrelevanten Finanzinstituten Zugang zu einschlägigen Informationen haben, könnte ihre Erfahrung die Arbeit des ESRB unterstützen. Daher sollte ein jährliches Forum für den Dialog zwischen Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften einerseits und dem ESRB andererseits auf sektorbezogener, anonymisierter Basis durch diese Verordnung erleichtert werden.
Zwischen den für die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen zuständigen Behörden einerseits und dem bzw. den Abschlussprüfer(n) und…
Der mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf…
dem ESRB, der durch die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des RatesABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48 . errichteten Europäischen…
die Risiken, die unter Berücksichtung der Ermittlung und Messung des Systemrisikos gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 oder gegebenenfalls von…
Um eine kohärente unionsweite Makrofinanzaufsicht sicherzustellen, sollte der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) auf die Wirtschaft der Union…
„andere berechtigte Partei“ der mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Europäische Ausschuss für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.