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Mit der Richtlinie 70/157/EWG des Rates wurden die verschiedenen technischen Anforderungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich des zulässigen Geräuschpegels von Kraftfahrzeugen und deren Auspuffanlagen zum Zweck der Einrichtung und des Funktionierens des Binnenmarkts harmonisiert. Mit dem Ziel des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarkts und zur Gewährleistung einer einheitlichen unionsweiten Anwendung ist es angemessen, diese Richtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen.
Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital sichergestellt werden muss.…
Technische Maßnahmen zur Senkung des Geräuschpegels von Kraftfahrzeugen müssen konkurrierenden Anforderungen gerecht werden, etwa Senkung der Lärm- und…
Durch die Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und ihre…
Um weiteren Änderungen an der UN/ECE-Regelung Nr. 51, über die die Gemeinschaft bereits abgestimmt hat, Rechnung zu tragen, erscheint es angebracht, die…
Gemäß Artikel 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der…
Nachdem aufgrund der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.