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Nachdem aufgrund der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates die lautesten Luftfahrzeuge abgezogen wurden, ist eine Aktualisierung dahin gehend erforderlich, wie Maßnahmen zu Betriebsbeschränkungen einzusetzen sind, um den Behörden die Möglichkeit zu geben, innerhalb des internationalen Rahmens des ausgewogenen Ansatzes mit den derzeit lautesten Luftfahrzeugen umzugehen, um die Lärmumgebung an Flughäfen der Union zu verbessern.
Um die Nutzung neuer Technologien und Betriebsfunktionen von Luftfahrzeugen und Bodengeräten zu ermöglichen, sollte im Vergleich zur Richtlinie 2002/30/EG eine…
In dem Bericht der Kommission vom 15. Februar 2008 mit dem Titel „lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an EU-Flughäfen“ wird darauf hingewiesen, dass in der…
Lärmbewertungen sollten zwar regelmäßig auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG stattfinden, allerdings nur dann zusätzliche Lärmbekämpfungsmaßnahmen zur…
Durch die Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und ihre…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass bei der Ergreifung von Lärmminderungsmaßnahmen die folgende Kombination möglicher Maßnahmen in die Überlegungen…
Diese allgemeinen Maßnahmen sind notwendig, damit die Luftsicherheit in der Europäischen Union ein Niveau erreicht, das den Standards entspricht, die in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.