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Es ist unbedingt sicherzustellen, dass der Handel mit Finanzinstrumenten nach Möglichkeit an organisierten Handelsplätzen stattfindet und dass diese Handelsplätze angemessen reguliert werden. Gemäß Richtlinie 2004/39/EG wurden einige Handelssysteme aufgebaut, die von dem Regulierungsrahmen nicht ausreichend erfasst wurden. Alle Handelssysteme für Finanzinstrumente, beispielsweise die derzeit als „Broker-Crossing-Systeme“ bekannten Einheiten, sollten künftig zu den in dieser Verordnung und der Richtlinie 2014/65/EU festgelegten Bedingungen ordnungsgemäß reguliert und als eine Art multilateraler Handelsplatz oder als systematischer Internalisierer zugelassen werden.
Der Geltungsbereich der Richtlinie 2003/6/EG konzentrierte sich auf Finanzinstrumente, die zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind oder für die…
Es ist erforderlich, die Ausführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten — unabhängig von den für den Abschluss dieser Geschäfte verwendeten Handelsmethoden —…
In der Union sind derzeit eine Vielzahl von Handelsplätzen tätig; an einigen davon werden dieselben Finanzinstrumente gehandelt. Mit Blick auf die potenziellen…
In der Richtlinie 2003/39/EG wurden Vorschriften festgelegt, die den Handel mit zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Aktien in der Vorhandels und…
Die Bestimmungen dieser Richtlinie in Bezug auf die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel nach den vom geregelten Markt erlassenen Regeln sollten die…
Hinsichtlich des mangels einer Rechtswahl anzuwendenden Rechts sollten unter multilateralen Systemen solche Systeme verstanden werden, in denen Handel betrieben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.