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Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Unter anderem werden darin Anforderungen an die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Fleisch von frei lebendem Wild festgelegt. Lebensmittelunternehmer müssen sicherstellen, dass solches Fleisch nur in Verkehr gebracht wird, wenn es gemäß den Anforderungen von Anhang III Abschnitt IV der genannten Verordnung erzeugt wurde.
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Unter anderem werden darin die Anforderungen für…
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Sie sieht unter anderem vor, dass…
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält spezifische, von Lebensmittelunternehmern einzuhaltende Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Sie…
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält von Lebensmittelunternehmern einzuhaltende spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Die…
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält spezifische, von Lebensmittelunternehmern einzuhaltende Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs.…
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Anhang II Abschnitt III dieser Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.