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Beihilfen für Innovationscluster dienen dazu, ein Marktversagen zu beheben, das mit Koordinierungsproblemen zusammenhängt, durch die die Entwicklung solcher Cluster gehemmt oder die Zusammenarbeit und der Wissenstransfer innerhalb von Innovationsclustern eingeschränkt werden. Mit staatlichen Beihilfen können entweder Investitionen in offene, gemeinsam genutzte Infrastrukturen für Innovationscluster oder der Betrieb von Innovationsclustern unterstützt werden, um Zusammenarbeit, Vernetzung und Wissensbildung zu verbessern. Betriebsbeihilfen für Innovationscluster sollten jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 10 Jahren gewährt werden. Der Gesamtbetrag der gewährten Beihilfen sollte sich im Gewährungszeitraum auf höchstens 50 % der beihilfefähigen Gesamtkosten belaufen.
Für den Betrieb von Innovationsclustern können Betriebsbeihilfen gewährt werden. Dies ist für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren möglich.
Die Beihilfeintensität darf bei großen Unternehmen höchstens 15 % und bei KMU höchstens 50 % der beihilfefähigen Kosten betragen.
In dem besonderen Fall von Beihilfen für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienste kann die Beihilfeintensität auf bis zu 100 % der…
Die Beihilfeintensität darf 25 % der beihilfefähigen Kosten nicht überschreiten.
Die Beihilfeintensität darf 50 % der beihilfefähigen Kosten nicht überschreiten. Die Beihilfeintensität kann auf bis zu 60 % angehoben werden, sofern die…
Prozess- und Betriebsinnovationen können durch Marktversagen in Form unzureichender Informationen und positiver externer Wirkungen beeinträchtigt werden, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.