Art. 1 32002R2012Es wird ein Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Fonds“ genannt) errichtet, um es der Gemeinschaft zu ermöglichen, in Notfällen unter den in…
Erwägungsgrund 8 32007L0060RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union ermöglicht es, in bedeutsamen…
Erwägungsgrund 1 32012D0006BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2012/6/EU)
Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Fonds“) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von Katastrophen…
Erwägungsgrund 1 32012D0366BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2012 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2012/366/EU)
Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (im Folgenden „Fonds“) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von Katastrophen…
Erwägungsgrund 1 32011D0286BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 2. Mai 2011 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2011/286/EU)
Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Fonds“) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von Katastrophen…
Erwägungsgrund 1 32008D0267BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anwendung von Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2008/267/EG)
Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Fonds“ genannt) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von…