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Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 20. und 21. März 2014 die Eingliederung der Autonomen Republik Krim (im Folgenden „Krim“) und der Stadt Sewastopol (im Folgenden „Sewastopol“) in die Russische Föderation durch Annexion scharf verurteilt und betont, dass er die Annexion nicht anerkennen wird. Der Europäische Rat hat die Kommission ersucht, die rechtlichen Folgen dieser Annexion zu prüfen und Wirtschafts-, Handels- und Finanzbeschränkungen gegenüber der Krim vorzuschlagen, die sich rasch umsetzen lassen.
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 20./21. März 2014 die unrechtmäßige Eingliederung der Autonomen Republik Krim (im Folgenden „Krim“) und der Stadt…
Der Europäische Rat hat am 19. März 2015 in seinen Schlussfolgerungen erklärt, dass er die rechtswidrige Annexion der Krim und von Sewastopol durch die…
Im Einklang mit der Resolution 68/262 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 27. März 2014 werden die Krim und Sewastopol weiterhin Teil der Ukraine…
Angesichts der andauernden rechtswidrigen Eingliederung der Krim durch Annexion vertritt der Rat die Auffassung, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden…
Angesichts der andauernden rechtswidrigen Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion vertritt der Rat die Auffassung, dass Maßnahmen ergriffen werden…
Der Rat hat am 12 Mai 2014 den Beschluss 2014/265/GASP angenommen, mit dem der Beschluss 2014/145/GASP geändert wird und der geänderte Kriterien für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.