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Für Warfarin legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 derselben Verordnung eine begründete Stellungnahme zu den geltenden RHG vor. Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Warfarin sind beschränkt auf die alleinige Nutzung als Rodentizid und sind nicht für die direkte Anwendung auf essbare Kulturpflanzen bestimmt. Die RHG sollten daher auf die Standardbestimmungsgrenze festgelegt werden.
Für Quinoclamin hat die Behörde eine begründete Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vorgelegt. Alle…
Für Daminozid hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Die Kommission hat die EU-Referenzlaboratorien für Pestizidrückstände zu der Frage konsultiert, ob bestimmte analytische Bestimmungsgrenzen angepasst werden…
Für Dinocap legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen versehene…
Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die die im Erwägungsgrund 1 aufgeführten Wirkstoffe enthalten, wurden widerrufen. Gemäß Artikel 17 der…
Für Cyclanilid hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.