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Das Bail-in-Instrument sollte nicht auf Forderungen angewandt werden, die gedeckt, besichert oder auf andere Art und Weise garantiert sind. Um jedoch dafür zu sorgen, dass das Bail-in-Instrument wirksam ist und seine Ziele erreicht, ist es wünschenswert, dass es so weit wie möglich auf die nicht besicherten Verbindlichkeiten eines ausfallenden Unternehmens angewandt werden kann. Allerdings ist es zweckmäßig, bestimmte Arten nicht abgesicherter Verbindlichkeiten vom Anwendungsbereich des Bail-in-Instruments auszunehmen. Um die Inhaber gedeckter Einlagen zu schützen, sollte das Bail-in-Instrument nicht auf Einlagen angewandt werden, die unter die Richtlinie 2014/49/EU fallen. Um die Kontinuität der kritischen Funktionen sicherzustellen, sollte das Bail-in-Instrument nicht auf bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber Beschäftigten des ausfallenden Unternehmens bzw. auf kommerzielle Forderungen im Zusammenhang mit den für das alltägliche Funktionieren des Unternehmens kritischen Gütern und Dienstleistungen angewandt werden. Um Rentenansprüche und Rentenbeträge zu schützen, die Pensionsfonds und Rententreuhändern geschuldet werden, sollte das Bail-in-Instrument nicht auf die Verbindlichkeiten des ausfallenden Unternehmens gegenüber einem Altersversorgungssystem angewandt werden, mit Ausnahme von Verbindlichkeiten bezüglich Rentenleistungen, die variablen Vergütungen zugeordnet werden können und nicht aus Tarifverträgen resultieren. Um die Gefahr einer systemischen Ansteckung zu verringern, sollte das Bail-in-Instrument nicht auf Verbindlichkeiten aus einer Beteiligung an Zahlungsverkehrssystemen mit einer Restlaufzeit von weniger als sieben Tagen oder auf Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen — ausgenommen Unternehmen, die Teil derselben Gruppe sind — mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als sieben Tagen angewandt werden.
Das Bail-in-Instrument kann für den in Absatz 1 Buchstabe a genannten Zweck nur dann angewandt werden, wenn die begründete Aussicht besteht, dass die Anwendung…
Verbindlichkeiten gegenüber Instituten — ausgenommen Unternehmen, die Teil derselben Gruppe sind — mit einer Ursprungslaufzeit von weniger als sieben Tagen;
Das Bail-in-Instrument sollte nicht auf Forderungen angewandt werden, die abgesichert, besichert oder auf andere Art und Weise garantiert sind. Um jedoch dafür…
Es sollte möglich sein, unter bestimmten Umständen Verbindlichkeiten vollständig oder teilweise vom Bail-in auszuschließen, unter anderem wenn ein Bail-in…
Um zu verhindern, dass Unternehmen ihre Verbindlichkeiten auf eine Art und Weise strukturieren, die die Wirksamkeit des Bail-in-Instruments einschränkt, ist es…
Ein wirksames Abwicklungsregelwerk sollte den Umfang, in dem die Abwicklungskosten eines ausfallenden Unternehmens von Steuerzahlern getragen werden, so gering…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.