Art. 12 Abs. 2 32022R2309VERORDNUNG (EU) 2022/2309 DES RATES vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und…
Art. 10 Abs. 2 32023R0888VERORDNUNG (EU) 2023/888 DES RATES vom 28. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren
Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können für ihr Handeln nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und keinen…
Art. 16 Abs. 2 32016R0044VERORDNUNG (EU) 2016/44 DES RATES vom 18. Januar 2016 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011
Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und…
Art. 12 Abs. 2 32016R1686VERORDNUNG (EU) 2016/1686 DES RATES vom 20. September 2016 zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen
Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und…
Art. 9 Abs. 2 32018R1542VERORDNUNG (EU) 2018/1542 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
Natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen können für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und keinen…