Art. 5c Abs. 1 32014D0512BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
In Bezug auf das Vorhaben Paks II gelten die in diesem Beschluss vorgesehenen Verbote nicht für Tätigkeiten, die für die Einrichtung und den Betrieb ziviler…
Art. 1 Nr. 29 32024R1745VERORDNUNG (EU) 2024/1745 DES RATES vom 24. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Folgender Artikel wird eingefügt: In Bezug auf das Vorhaben Paks II gelten die in dieser Verordnung vorgesehenen Verbote nicht für Tätigkeiten, die für die…
Art. 1 Nr. 21 32024D1744BESCHLUSS (GASP) 2024/1744 DES RATES vom 24. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
folgender Artikel wird eingefügt: (1) In Bezug auf das Vorhaben Paks II gelten die in diesem Beschluss vorgesehenen Verbote nicht für Tätigkeiten, die für die…
Art. 2 Abs. 39 32014D0145BESCHLUSS 2014/145/GASP DES RATES vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels finden keine Anwendung auf Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die im Eigentum, im Besitz oder unter der…
Erwägungsgrund 44 32024R1745VERORDNUNG (EU) 2024/1745 DES RATES vom 24. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Union ist entschlossen, Bedrohungen der nuklearen Sicherheit zu vermeiden. Folglich zielen die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen nicht darauf ab,…