Erwägungsgrund 3 32014R0833
Es ist angezeigt, die Ausfuhren bestimmter Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen sowie bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Rüstungsgütern und militärischer Ausrüstung zu beschränken, wenn die Mitgliedstaaten ein Embargo für solche Güter anwenden. Dieses Verbot sollte nicht die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck berühren, einschließlich für die Luftfahrt und für die Weltraumindustrie, für nichtmilitärische Zwecke oder für nichtmilitärische Endnutzer.