Art. 1q 32014D0512BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Es ist verboten, Schiffe oder Luftfahrzeuge, die unmittelbar oder mittelbar von der Regierung Russlands oder einer in Russland niedergelassenen juristischen…
Art. 1 Nr. 11 32025D2032BESCHLUSS (GASP) 2025/2032 DES RATES vom 23. Oktober 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Folgender Artikel wird eingefügt: Es ist verboten, Schiffe oder Luftfahrzeuge, die unmittelbar oder mittelbar von der Regierung Russlands oder einer in Russland…
Art. 1 Nr. 18 32025R2033VERORDNUNG (EU) 2025/2033 DES RATES vom 23. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Folgender Artikel wird eingefügt: Es ist verboten, Schiffe oder Luftfahrzeuge, die unmittelbar oder mittelbar von der Regierung Russlands oder einer in Russland…
Erwägungsgrund 25 32025R2033VERORDNUNG (EU) 2025/2033 DES RATES vom 23. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Um die Fähigkeit des russischen Staates zu beschränken, Einnahmen aus alten, schlecht instand gehaltenen Luftfahrzeugen und Schiffen zu erzielen, ist es gemäß…
Erwägungsgrund 27 32025D2032BESCHLUSS (GASP) 2025/2032 DES RATES vom 23. Oktober 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Um die Fähigkeit des russischen Staates zu beschränken, Einnahmen aus alten, schlecht instand gehaltenen Luftfahrzeugen und Schiffen zu erzielen, ist es…