Anhang LVI 32014R0833 — Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 5sa Absatz 1, die Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse von Rechteinhabern der Union ohne deren Zustimmung nutzen | Junoda
Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 5sa Absatz 1, die Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse von Rechteinhabern der Union ohne deren Zustimmung nutzen
VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Anhang LVI 32014R0833
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