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Den Mitgliedstaaten sollte es freistehen, auch andere Arten von Vertrauensdiensten zusätzlich zu jenen festzulegen, die auf der in dieser Verordnung vorgesehenen abschließenden Liste der Vertrauensdienste stehen, um diese auf nationaler Ebene als qualifizierte Vertrauensdienste anzuerkennen.
Jeder Mitgliedstaat sorgt für die Aufstellung, Führung und Veröffentlichung von Vertrauenslisten, die Angaben zu den qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern,…
Mit den Vereinbarungen gemäß Absatz 1 wird dafür gesorgt, dass die qualifizierten Vertrauensdienste, die von in der Union niedergelassenen qualifizierten…
Die Mitgliedstaaten können nationale Vorschriften für Vertrauensdienste im Einklang mit dem Unionsrecht beibehalten oder einführen, soweit diese Dienste durch…
Alle Vertrauensdiensteanbieter sollten — insbesondere in Bezug auf Sicherheit und Haftung — den Anforderungen dieser Verordnung unterliegen, um die gebotene…
Um ihre allgemeine grenzüberschreitende Verwendung zu fördern, sollte es in allen Mitgliedstaaten möglich sein, Vertrauensdienste in Gerichtsverfahren als…
Das Vertrauen in Online-Dienste und ihre Benutzerfreundlichkeit sind entscheidend dafür, dass Anwender elektronische Dienste in vollem Umfang nutzen und sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.