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Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2014/512/GASP des Rates vorgesehen sind. Zu diesen Maßnahmen zählen Beschränkungen für Ausfuhren von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Beschränkungen für die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen sowie bestimmter Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Rüstungsgütern und militärischer Ausrüstung, Beschränkungen für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr — sowohl unmittelbar als auch mittelbar — bestimmter Technologien für die Ölindustrie in Russland, und zwar in Form des Erfordernisses einer vorherigen Genehmigung, und Beschränkungen für den Zugang bestimmter Finanzinstitute zu den Kapitalmärkten.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates werden bestimmte im Beschluss 2014/386/GASP vorgesehene Maßnahmen umgesetzt, insbesondere Beschränkungen für…
Am 18. Dezember 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/933/GASP angenommen, mit dem der Beschluss 2014/386/GASP durch die Aufnahme des Verbots aller ausländischen…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden bestimmte im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehene Maßnahmen umgesetzt. Zu diesen Maßnahmen zählen das…
Ferner ist es angezeigt, Beschränkungen für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr — sowohl unmittelbar als auch mittelbar — bestimmter…
Die Verordnung (EU) Nr. 692/2104 des Rates dient der Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/386/GASP vorgesehener Maßnahmen, darunter insbesondere…
In diesem Zusammenhang ist es angezeigt, zusätzliche Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.