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Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung von Thioglycolsäure und ihren Salzen sollte ihre Verwendung in für das Wellen von Wimpern bestimmten Mitteln und zur Nutzung als Haarentfernungsmittel gestattet sein. Um jedoch jegliches Risiko im Zusammenhang mit der Selbstanwendung von für das Wellen von Wimpern bestimmten Mitteln durch Verbraucher zu vermeiden, sollten sie nur für die gewerbliche Verwendung zulässig sein. Um es den gewerblichen Verwendern zu ermöglichen, die Verbraucher über mögliche Nebenwirkungen der Anwendung auf den Wimpern von Mitteln, die Thioglycolsäure und ihre Salze enthalten, zu unterrichten, und um das Risiko der Hautsensibilisierung diesen Mitteln gegenüber zu verringern, sollten auf dem Etikett geeignete Warnhinweise angebracht werden.
In seinem Gutachten zu Thioglycolsäure und ihren Salzen vom 11. November 2013 ist der SCCS zu dem Schluss gelangt, dass die allgemeine Verwendung (die private…
Die Definition des Haarmittels gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 schloss die Verwendung auf Wimpern aus, da das Risikoniveau bei Anwendung kosmetischer…
Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung dieser Stoffe sollte ihre Verwendung in Wimpernfärbemitteln mit denselben Konzentrationen wie in…
Die Definition des Haarmittels gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 schließt ihre Verwendung auf Wimpern aus. Dieser Ausschluss wurde vorgenommen, da das…
Anhang III der Verordnung (EC) Nr. 1223/2009 wird wie folgt geändert: 1) Eintrag 2a erhält folgende Fassung: a b c d e f g h i „2a Thioglycolsäure und ihre…
In seinem Gutachten über oxidative Haarfärbestoffe und Wasserstoffperoxid in Wimpernfärbemitteln vom 12. Oktober 2012 kam der SCCS zu dem Schluss, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.