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Was den Stoff „Salpetersäure … %“ (EG-Nummer: 231-714-2) betrifft, so wurden für die Gefahrenklasse „Akute Toxizität“ neue wissenschaftliche Daten vorgelegt, die darauf hindeuten, dass die Einstufung in diese Gefahrenklasse nach der auf älteren Daten beruhenden Empfehlung der Stellungnahme des Ausschusses für Risikobeurteilung möglicherweise nicht angemessen ist. Diese Gefahrenklasse sollte daher nicht in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgenommen werden, bis der Ausschuss für Risikobeurteilung eine Stellungnahme zu den neuen Informationen abgegeben hat; alle anderen in der früheren Stellungnahme erfassten Klassen sollten aufgenommen werden.
In Anhang VI erhalten die Abschnitte 4.1, 4.2 und 4.3 folgende Fassung: „4.1 Einstufung des Stoffes/der Stoffe in Gefahrenklassen nach den Titeln I und II der…
Was den Stoff „polyhexamethylene biguanide hydrochloride“ (CAS-Nr. 27083-27-8 oder 32289-58-0) betrifft, so wurden für die Gefahrenklasse „Akute Toxizität…
In seinen wissenschaftlichen Gutachten vom 4. Dezember 2014 empfahl der Ausschuss für Risikobeurteilung, für kupferhaltige Stoffe eine Umwelteinstufung in…
Was den Stoff „gallium arsenide“ (EG-Nr. 215-114-8) betrifft, so arbeitet der RAC gerade an einer neuen Stellungnahme zur Gefahrenklasse…
Zur Bestimmung der akuten Toxizität sieht Anhang VIII Nummer 8.5. der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zusätzlich zu einer Prüfung mit oraler Verabreichung (Anhang…
Was den Stoff „Phenol, dodecyl-, verzweigt“ (EG-Nummer: 310-154-3) betrifft, so arbeitet der Ausschuss für Risikobeurteilung derzeit an einer neuen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.