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Damit sich die Mitgliedstaaten und die betroffenen Parteien auf diese neuen Anforderungen vorbereiten können, sind in der Verordnung (EU) Nr. 284/2013 Übergangsregelungen festgelegt, die sowohl die Einreichung von Daten im Zusammenhang mit Anträgen auf die Genehmigung, die Erneuerung einer Genehmigung oder die Änderung der Bedingungen für die Genehmigung von Wirkstoffen als auch die Einreichung von Daten im Zusammenhang mit Zulassungsanträgen gemäß Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 betreffen; dazu gehört auch die Erneuerung einer Zulassung oder die Änderung der Zulassung für Pflanzenschutzmittel.
Damit sich die Mitgliedstaaten und die betroffenen Parteien auf diese neuen Anforderungen vorbereiten können, sind in der Verordnung (EU) Nr. 283/2013…
Damit sich die Mitgliedstaaten und die betroffenen Parteien auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, ist es angezeigt, Übergangsregelungen bezüglich…
Damit sich die Mitgliedstaaten und die betroffenen Parteien auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, ist es angezeigt, Übergangsregelungen bezüglich…
Damit gewährleistet ist, dass alle Anträge auf die Erneuerung von Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen, deren Genehmigung gemäß der Verordnung…
Um in bestimmten Fällen die Einreichung von Daten bezüglich der Wirkstoffe in Anträgen auf die Zulassung oder die Änderung der Zulassung von…
Im Falle von Anträgen auf Zulassung gemäß Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, die Pflanzenschutzmittel betreffen, die einen oder mehrere Wirkstoffe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.