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Damit gewährleistet ist, dass alle Anträge auf die Erneuerung von Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen, deren Genehmigung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1141/2010 erneuert wurde, denselben Datenanforderungen unterliegen, sollten Übergangsregelungen dahingehend vorgesehen werden, dass die Datenanforderungen der Verordnung (EU) Nr. 545/2011 für alle entsprechenden Anträge gelten.
Damit sich die Mitgliedstaaten und die betroffenen Parteien auf diese neuen Anforderungen vorbereiten können, sind in der Verordnung (EU) Nr. 284/2013…
Damit sich die Mitgliedstaaten und die betroffenen Parteien auf diese neuen Anforderungen vorbereiten können, sind in der Verordnung (EU) Nr. 283/2013…
Um in bestimmten Fällen die Einreichung von Daten bezüglich der Wirkstoffe in Anträgen auf die Zulassung oder die Änderung der Zulassung von…
Die Verordnung (EU) Nr. 545/2011 gilt weiterhin für Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels nach Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009,…
Im Falle von Anträgen auf Zulassung gemäß Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, die Pflanzenschutzmittel betreffen, die einen oder mehrere Wirkstoffe…
Damit sich die Mitgliedstaaten und die betroffenen Parteien auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, ist es angezeigt, Übergangsregelungen bezüglich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.