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Damit Griechenland über ausreichende Finanzmittel verfügt, um mit der Durchführung der aus den Fonds und dem EMFF geförderten Programme des Zeitraums 2014-2020 in den Jahren 2015 und 2016 zu beginnen, ist es angemessen, die Höhe des ersten Vorschusses, der für operationelle Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und für aus dem EMFF unterstützte Programme ausbezahlt wird, durch einen zusätzlichen ersten Vorschussbetrag in diesen Jahren aufzustocken.
Zusätzlich zu den Tranchen aus Absatz 1 Buchstaben b und c wird operationellen Programmen in Griechenland im Jahr 2015 wie auch im Jahr 2016 ein zusätzlicher…
In Artikel 134 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Zusätzlich zu den Tranchen aus Absatz 1 Buchstaben b und c wird operationellen Programmen in…
Damit die zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Finanzierung von Vorhaben im Rahmen der für den Zeitraum 2007-2013 in Griechenland genehmigten und aus…
Um den Haushaltszwängen der Mitgliedstaaten in der ersten Phase des Programmplanungszeitraums Rechnung zu tragen, und unter Berücksichtigung der dringenden…
Eine Vorschusszahlung bei Programmbeginn stellt sicher, dass ein Mitgliedstaat über Mittel verfügt, um die Begünstigten vom Beginn der Durchführung des…
Damit der zusätzliche erste Vorschussbetrag auch wirksam eingesetzt wird und die Begünstigten der Fonds und des EMFF so schnell wie möglich erreicht, so dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.