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Nach dem neuesten wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) liegt der Heringsbestand der ICES-Division IIIa innerhalb sicherer biologischer Grenzen im Sinne von Artikel 4 Absatz 18 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates . Deshalb sollte dieser Bestand in Anhang I der Verordnung (EU) 2015/104 des Rates zum Zweck einer Abweichung gemäß Artikel 15 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 ausgewiesen werden.
Gemäß wissenschaftlichen Gutachten über die Heringsbestände in den Gebieten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES)-Gebieten VIa(N) und VIa(S),…
Nach dem Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) ist es angezeigt, eine Bewirtschaftungsregelung für Sandaal in den EU-Gewässern der…
Nach dem Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) ist es angezeigt, eine Bewirtschaftungsregelung für Sandaal in den EU-Gewässern der…
Dem neuesten wissenschaftlichen Gutachten des ICES zufolge ist eine begrenzte Anhebung der zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) 2015 für Hering in den…
Als Ergebnis des jüngsten Benchmark-Verfahrens für den Heringsbestand in den Gewässern westlich von Schottland, hat der ICES ein Gutachten für die kombinierten…
Dieser Artikel gilt für die folgenden Bestände: a) Hering in den ICES-Unterdivisionen 30-31; b) Hering in Unionsgewässern der ICES-Unterdivisionen 25-27, 28.2,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.