Erwägungsgrund 2 32016D0870BESCHLUSS (EU) 2016/870 DES RATES vom 24. Mai 2016 über den Abschluss — im Namen der Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von vier Jahren
Das letzte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Partnerschaftsabkommen lief am 16. Dezember 2014 aus.
Erwägungsgrund 2 32015D0239BESCHLUSS (EU) 2015/239 DES RATES vom 10. Februar 2015 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe
Die Anwendung des letzten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem Partnerschaftsabkommen endete am 12. Mai…
Erwägungsgrund 2 32015D2103BESCHLUSS (EU) 2015/2103 DES RATES vom 16. November 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls
Das derzeitige Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Partnerschaftsabkommen läuft zum 31. Dezember 2015…
Erwägungsgrund 2 32015D2191BESCHLUSS (EU) 2015/2191 DES RATES vom 10. November 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von vier Jahren
Das im partnerschaftlichen Fischereiabkommen vorgesehene Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung ist am 16. Dezember…
Erwägungsgrund 2 32014D0334BESCHLUSS DES RATES vom 19. Mai 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (2014/334/EU)
Die Anwendung des letzten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem Partnerschaftsabkommen endet am 12. Mai…
Erwägungsgrund 2 32014R0011VERORDNUNG (EU) Nr. 11/2014 DES RATES vom 16. Dezember 2013 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen
Die Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung nach dem Abkommen wurden in einem Protokoll festgelegt. Das jüngste Protokoll läuft am 17. Januar 2014…