Erwägungsgrund 3 32014R1350VERORDNUNG (EU) Nr. 1350/2014 DES RATES vom 15. Dezember 2014 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft
Am 15. Dezember 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/929/EU über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Protokolls angenommen.
Erwägungsgrund 4 32014R0011VERORDNUNG (EU) Nr. 11/2014 DES RATES vom 16. Dezember 2013 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen
Der Rat hat am 16. Dezember 2013 den Beschluss 2014/5/EU über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des neuen Protokolls angenommen.
Erwägungsgrund 4 32016D0870BESCHLUSS (EU) 2016/870 DES RATES vom 24. Mai 2016 über den Abschluss — im Namen der Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von vier Jahren
Dieses Protokoll wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2191 unterzeichnet und wird ab dem 16. November 2015 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32015R2313VERORDNUNG (EU) 2015/2313 DES RATES vom 30. November 2015 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Durchführungsprotokoll zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia
Der Rat hat am 30. November 2015 den Beschluss (EU) 2015/2312 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens und des Protokolls angenommen.
Erwägungsgrund 3 32014R1385VERORDNUNG (EU) Nr. 1385/2014 DES RATES vom 15. Dezember 2014 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde)
Am 15. Dezember 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/948/EU über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Protokolls erlassen.
Erwägungsgrund 3 32014R1210VERORDNUNG (EU) Nr. 1210/2014 DES RATES vom 16. Oktober 2014 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau
Der Rat hat am 16. Oktober 2014 den Beschluss 2014/782/EU über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Protokolls angenommen.