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Die Tonaufzeichnungsanlage für das Cockpit (CVR) dient der Unterstützung der Sicherheitsuntersuchung durch die Sicherheitsuntersuchungsbehörde bei einem Unfall oder einer Störung. Einschlägige Maßnahmen zum Schutz vor der Offenlegung von CVR-Aufzeichnungen in einer Situation, in der eine Sicherheitsuntersuchung eingeleitet wurde, sind in der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehen. Angesichts der Einführung eines Sicherheitsmanagements ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass CVR-Aufzeichnungen außerhalb des Rahmens einer Sicherheitsuntersuchung verwendet werden könnten, um die Sicherheit aufrechtzuerhalten oder zu verbessern. Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission sollte daher geändert werden, um die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass die unangemessene Verwendung und Offenlegung von CVR-Aufzeichnungen wirksam verhindert werden kann.
dürfen Aufzeichnungen der Tonaufzeichnungsanlage für das Cockpit nur mit Einwilligung aller betroffenen Mitglieder der Besatzung und des Wartungspersonals für…
ein kombiniertes Aufzeichnungsgerät für Flugdaten und Tonaufzeichnung im Cockpit, wenn das Flugzeug mit einer CVR oder einem FDR ausgestattet sein muss, oder
Cockpit-Stimmen- und -Bildaufzeichnungen und deren Abschriften sowie Stimmenaufzeichnungen aus Flugverkehrskontrollstellen, wobei auch dafür zu sorgen ist, dass…
Mit dem Ziel, die Gesamtleistung von Flugschreibern zu verbessern und die Bergung eines Luftfahrzeugs und seiner Flugschreiber nach einem Unfall über Wasser zu…
Die Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates bezweckt die Unfallvermeidung durch Erleichterung der zügigen Durchführung…
Diese Verordnung dient der Verbesserung der Flugsicherheit, indem gewährleistet wird, dass für die Sicherheit der Zivilluftfahrt relevante Informationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.