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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie über die Bewertung der Vorschriften von Drittländern zwecks Anerkennung von Transaktionsregistern aus diesen Drittländern entscheiden kann, und damit etwaige Überschneidungen bei den Anforderungen oder einander widersprechende Anforderungen vermieden werden. Die den Entscheidungen über die Gleichwertigkeit der Meldungsanforderungen in einem Drittland zugrunde liegende Bewertung sollte das Recht eines in diesem Drittland niedergelassenen und von der ESMA anerkannten Transaktionsregisters, Meldedienstleistungen für in der Union niedergelassene Unternehmen zu erbringen, nicht beeinträchtigen, da die Entscheidung über die Anerkennung für die Zwecke einer Entscheidung über die Gleichwertigkeit nicht von einer solchen Bewertung abhängig sein sollte.
ein Mechanismus für den Austausch von Informationen zwischen der ESMA und jeder anderen Behörde der Union, die infolge einer Delegation von Aufgaben aufgrund…
Die Kommission kann einen Durchführungsbeschluss fassen, in dem festgestellt wird, dass der Rechtsrahmen und die Aufsichtspraxis eines Drittstaats…
Damit die Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung einheitlich sind, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse bezüglich der Annahme des…
Die Kommission wird darüber wachen, dass die eingegangenen Verpflichtungen von den internationalen Partnern der Union in gleicher Weise umgesetzt werden, und…
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der Erklärungen über die Gleichwertigkeit der Aufsichtsregelungen von Drittländern oder über die Angemessenheit…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.