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Um auf die im FSB-Rahmenwerk angesprochenen Problemlagen und die nach der Strukturreform des Bankensektors der Union zu erwartenden Entwicklungen zu reagieren, werden die Mitgliedstaaten vermutlich unterschiedliche nationale Maßnahmen erlassen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts behindern und sich nachteilig auf die Marktteilnehmer und die Finanzstabilität auswirken könnten. Außerdem ist es für die nationalen Behörden ohne harmonisierte Transparenzvorschriften schwierig, aus verschiedenen Mitgliedstaaten stammende Daten auf Mikroebene zu vergleichen und so die realen Risiken, die einzelne Marktteilnehmer für das System darstellen, zu erkennen. Darum muss verhindert werden, dass in der Union solche Verzerrungen und Hindernisse entstehen. Folglich ist Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in der Auslegung der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die geeignete Rechtsgrundlage für diese Verordnung.
Es muss ein einheitlicherer und stärkerer Rahmen geschaffen werden, um die Marktintegrität zu wahren, potenzieller Aufsichtsarbitrage vorzubeugen,…
Die wachsende Zahl grenzüberschreitender Abwicklungen infolge der Entwicklung von Verbindungsvereinbarungen zwischen Zentralverwahrern wirft angesichts…
Zur Vermeidung einer Fragmentierung des Binnenmarkts und erheblicher Wettbewerbsverzerrungen aufgrund unterschiedlicher Rechtsvorschriften und…
Gemäß Artikel 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der…
Im Einklang mit Artikel 114 AEUV können Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge erlassen werden, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der…
Die Richtlinie (EU) 2016/797 und die Richtlinie (EU) 2016/798 werden die Prüfung der nationalen Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.