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Bekämpfung des Klimawandels und Umweltschutz zählen zu den großen Herausforderungen der Union, bei denen Handeln auf internationaler Ebene dringend notwendig ist. Gemäß der in der Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2011„Ein Haushalt für Europa 2020“ geäußerten Absicht, in der das Engagement der Union unterstrichen wird, mit ihren internen und externen Politikmaßnahmen intelligentes, integratives und nachhaltiges Wachstum zu fördern und dabei die Säulen Wirtschaft, Soziales und Umweltschutz zu vereinen, sollte diese Verordnung nach Möglichkeit zu dem Ziel beitragen, mindestens 20 % der gesamten Unionsmittel für klimapolitische Ziele einzusetzen, wobei gleichzeitig der im AKP-EU-Partnerschaftsabkommen verankerte Grundsatz der Partnerschaft mit den AKP-Staaten zu achten ist. Maßnahmen zur Schaffung einer Gesellschaft, die geringe CO2-Emissionen verursacht und klimaresilient ist, sollten einander so weit wie möglich gegenseitig ergänzen, um ihre Auswirkungen zu verstärken.
Die Prioritäten der Union für die ländliche Entwicklung sollten im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des Ziels des Schutzes und der…
Die Ziele der ESI-Fonds sollten im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des Ziels der Erhaltung, des Schutzes und der Verbesserung der Qualität…
Angesichts der Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2010 mit dem Titel „Leitinitiative der Strategie Europa 2020 – Innovationsunion“ und der Mitteilung der…
Mit dieser Verordnung soll ein Beitrag zur Erreichung einiger Schlüsselziele der wichtigsten Unionsstrategien einschließlich der Strategie Europa 2020 für…
Diese Verordnung wird zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele der Union beitragen. Im Einklang mit den Zielen des Übereinkommen von Paris, das am 12.…
Die Union hat zugesagt, bis 2020 einen Rückgang ihrer Treibhausgasemissionen (im Folgenden „THG-Emissionen“) um mindestens 20 % zu erreichen (um 30 %, sofern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.