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Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 5. Mai 2014 zugeleiteten Stellungnahme zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr komplexer Kohlenhydrate und einer positiven physiologischen Wirkung bei Säuglingen und Kleinkindern (von der Geburt bis zum Alter von drei Jahren) kein kausaler Zusammenhang hergestellt wurde. Nach Auffassung der Behörde lieferte der Antragsteller keine Nachweise dafür, dass die Steigerung der Sattheit eine positive physiologische Wirkung für Säuglinge und Kleinkinder darstellt. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr von kinder Schokolade® und der angegebenen Wirkung kein…
Am 30. September 2011 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass auf…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr von Säuglingsfolgenahrung mit einer festen Kombination aus…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr des Lebensmittels/Lebensmittelbestandteils (DHA und ARA) ab…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr des Lebensmittels und der angegebenen Wirkung kein kausaler…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten zog die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 19. November 2014 zugeleiteten Stellungnahme den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.