Gesetze
Gesetz wird geladen …
Angesichts der mit der Verwendung von Ephedrakraut und Zubereitungen daraus in Lebensmitteln verbundenen erheblichen Sicherheitsbedenken, insbesondere bezüglich der Exposition gegenüber Ephedra-Alkaloiden in Nahrungsergänzungsmitteln, und da keine tägliche Aufnahmemenge für Ephedrakraut und Zubereitungen daraus festgelegt werden konnte, die keinen Anlass zu Bedenken in Bezug auf die menschliche Gesundheit gibt, sollte die Verwendung dieses Stoffs in Lebensmitteln verboten werden. Ephedrakraut und Zubereitungen daraus sollten daher in Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen werden.
Die Behörde schloss, dass sie aufgrund des Fehlens angemessener Daten zur Toxizität keine Empfehlung bezüglich der für die menschliche Gesundheit unbedenklichen…
Am 6. November 2013 nahm die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Bewertung der Sicherheit von Ephedra-Arten zur Verwendung in Lebensmitteln an . Sie…
Zum Management von Futtermittelsicherheitsrisiken sollte das Verzeichnis der Materialien, deren Inverkehrbringen zum Zweck der Tierernährung derzeit gemäß der…
Zur Begrenzung der Risiken im Zusammenhang mit Futtermitteln wurde das Verzeichnis der Materialien, deren Inverkehrbringen oder Verwendung in der Tierernährung…
Lebensmittelzusatzstoffe und Trägerstoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den…
Nach der Richtlinie 2002/32/EG ist die Verwendung und das Inverkehrbringen von zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen untersagt, deren Gehalt an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.