Erwägungsgrund 4 32015R1145VERORDNUNG (EU) 2015/1145 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juli 2015 über die im Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorgesehenen Schutzmaßnahmen (kodifizierter Text)
Die Durchführung der bilateralen Schutzklauseln des Abkommens erfordert einheitliche Bedingungen für den Erlass von Schutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollten…
Erwägungsgrund 4 32015R0938VERORDNUNG (EU) 2015/938 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2015 über die im Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen vorgesehenen Schutzmaßnahmen (kodifizierter Text)
Die Anwendung der bilateralen Schutzklauseln des Abkommens erfordert einheitliche Bedingungen für den Erlass von Schutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollten nach…
Erwägungsgrund 8 32015R0939VERORDNUNG (EU) 2015/939 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2015 über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits (kodifizierter Text)
Die Umsetzung der bilateralen Schutzklauseln des SAA erfordert einheitliche Bedingungen für den Erlass von Schutz- und anderen Maßnahmen. Diese Maßnahmen…
Erwägungsgrund 8 32015R0752VERORDNUNG (EU) 2015/752 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2015 über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits (kodifizierter Text)
Die Umsetzung der bilateralen Schutzklauseln des SAA erfordert einheitliche Bedingungen für den Erlass von Schutz- und anderen Maßnahmen. Diese Maßnahmen…
Erwägungsgrund 9 32015R0941VERORDNUNG (EU) 2015/941 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2015 über Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits (kodifizierter Text)
Die Umsetzung der bilateralen Schutzklauseln des SAA erfordert einheitliche Bedingungen für den Erlass von Schutz- und anderen Maßnahmen. Diese Maßnahmen…
Erwägungsgrund 9 32015R0940VERORDNUNG (EU) 2015/940 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2015 über Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits und für die Anwendung des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (kodifizierter Text)
Die Umsetzung der bilateralen Schutzklauseln des Interimsabkommens und des SAA erfordert einheitliche Bedingungen für den Erlass von Schutz- und anderen…