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Nachdem Barry Callebaut Belgium NV einen Antrag gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, der einen Antrag auf den Schutz geschützter Daten enthielt, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zur Änderung der gesundheitsbezogenen Angabe „Kakaoflavanole fördern die Elastizität der Blutgefäße, was zum normalen Blutfluss beiträgt“ abzugeben. Diese gesundheitsbezogene Angabe wurde gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 mit der Verordnung (EU) Nr. 851/2013 der Kommission zugelassen. Der Antragsteller beantragte eine Verlängerung der zugelassenen Verwendungsbedingungen der Angabe für ein Kakaoextrakt mit einem hohen Anteil an Flavanolen, das in Kapseln, Tabletten oder als Beigabe zu „anderen Lebensmitteln, einschließlich Getränken“ zu verzehren ist.
Auf Antrag von Barry Callebaut Belgium nv gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 erhält der Eintrag für Kakaoflavanole folgende Fassung: Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie…
Die folgenden Einträge werden in alphabetischer Reihenfolge in den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 eingefügt: Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder…
Nachdem Comvita New Zealand Limited einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, der einen Antrag auf den Schutz…
Am 17. Juli 2012 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde, die zu dem Schluss gelangt war, dass auf der…
Am 5. Mai 2014 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde (Frage Nr. EFSA-Q-2013-00832) in welcher der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.