Erwägungsgrund 1 32015R1588Die Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates wurde erheblich geändert . Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.
Erwägungsgrund 1 32015R0753VERORDNUNG (EU) 2015/753 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2015 über die Einfuhr von Agrarerzeugnissen mit Ursprung in der Türkei in die Union (kodifizierter Text)
Die Verordnung (EG) Nr. 779/98 des Rates wurde erheblich geändert . Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.
Erwägungsgrund 1 32015R0939VERORDNUNG (EU) 2015/939 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2015 über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits (kodifizierter Text)
Die Verordnung (EG) Nr. 1616/2006 des Rates wurde erheblich geändert . Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu…
Erwägungsgrund 1 32016R1035VERORDNUNG (EU) 2016/1035 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen schädigende Preisgestaltung im Schiffbau (kodifizierter Text)
Die Verordnung (EG) Nr. 385/96 des Rates wurde erheblich geändert . Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.
Erwägungsgrund 1 32015R0476VERORDNUNG (EU) 2015/476 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die möglichen Maßnahmen der Union aufgrund eines vom WTO-Streitbeilegungsgremium angenommenen Berichts über Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen (kodifizierte Fassung)
Die Verordnung (EG) Nr. 1515/2001 des Rates wurde mehrfach und erheblich geändert . Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu…
Erwägungsgrund 1 32015R0940VERORDNUNG (EU) 2015/940 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2015 über Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits und für die Anwendung des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (kodifizierter Text)
Die Verordnung (EG) Nr. 594/2008 des Rates wurde erheblich geändert . Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.