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Diese Verordnung sollte am 1. Juli 2015 in Kraft treten, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten und die relevanten Interessenträger genügend Zeit haben, vor Beginn des ersten Berichtszeitraums am 1. Januar 2018 die Maßnahmen zu treffen, die für eine wirksame Anwendung dieser Verordnung erforderlich sind —
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Da diese Verordnung mit Wirkung vom 1. Juli 2006 gelten muss, sollte sie am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2015.
Im Interesse der Rechtssicherheit und um die berechtigten Erwartungen der Wirtschaftsteilnehmer zu schützen und in Erwartung der substanziellen Änderung der…
Um den Mitgliedstaaten genügend Zeit für die Anpassung ihrer innerstaatlichen Anweisungen an die mit der vorliegenden Verordnung eingeführten neuen…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 30. Juni 2015.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.