Erwägungsgrund 9 32013R0168VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (Text von Bedeutung für den EWR)
Um die funktionale Sicherheit der Fahrzeuge, die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Umweltschutz auf hohem Niveau zu gewährleisten, sollten die für Fahrzeuge,…
Erwägungsgrund 11 32013R0167VERORDNUNG (EU) Nr. 167/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (Text von Bedeutung für den EWR)
Um die funktionale Sicherheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie den Umweltschutz auf hohem Niveau zu gewährleisten, sollten die für Fahrzeuge, Systeme,…
Erwägungsgrund 2 32014R0540Anforderungen an EU-Typgenehmigungen gibt es bereits im Rahmen von Unionsrecht zu verschiedenen Leistungsaspekten von Kraftfahrzeugen, etwa für die…
Erwägungsgrund 15 32013R0167VERORDNUNG (EU) Nr. 167/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit den Unionsvorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen soll in erster Linie sichergestellt werden, dass neue Fahrzeuge, Bauteile und selbstständige…
Erwägungsgrund 1 32006D0874BESCHLUSS DES RATES vom 28. November 2006 über den Beitritt der Gemeinschaft zur Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/874/EG)
Durch die vereinheitlichten Anforderungen der Regelung Nr. 107 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2 und M3…
Erwägungsgrund 5 32015D0991BESCHLUSS (EU) 2015/991 DES RATES vom 19. Juni 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 14, 17, 28, 29, 41, 49, 51, 54, 59, 80, 83, 95, 100, 101, 109, 117, 134 und 135 über eine neue UN-Regelung über die elektrische Sicherheit von Fahrzeugen der Klasse L und über Änderungen der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) zu vertretenden Standpunkts
Um die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen zu harmonisieren, sollte die neue UN-Regelung über die elektrische…