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Fisch, der durch Raubtiere wie Fisch fressende Meeressäugetiere, Raubfische oder -vögel beschädigt worden ist, kann aufgrund von Krankheitserregern und Bakterien, die durch diese Tiere übertragen werden könnten, ein Risiko für Menschen, Heimtiere und andere Fische darstellen. Folglich sollte die Anlandeverpflichtung nicht für Fänge derartig beschädigter Fische gelten und der Fisch sollte unverzüglich auf See beseitigt werden.
Fisch, der durch Raubsäugetiere, Raubfische oder Raubvögel verursachte Beschädigungen aufweist.
Fische aus Beständen, für die mit der vorliegenden Verordnung Fangmöglichkeiten festgesetzt werden, werden nur dann an Bord behalten oder angelandet, wenn sie…
Diese Verordnung sollte für tierische Nebenprodukte gelten, die aus Wassertieren gewonnen werden, ausgenommen Material von gemäß den Gemeinschaftsvorschriften…
Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die derzeit großen Mengen an unerwünschten Fängen zu reduzieren und die Rückwürfe schrittweise abzustellen.…
Um die Durchführung der Anlandeverpflichtung sicherzustellen, sollte die Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates dahin gehend geändert werden, dass alle…
Fische aus Beständen, für die mit der vorliegenden Verordnung Fangmöglichkeiten festgesetzt werden, dürfen nur dann an Bord behalten oder angelandet werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.