Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Beratungen über Fangmöglichkeiten von Rotbarschbeständen in den Gebieten I und II (norwegische Gewässer) werden 2015 fortgesetzt. Fangbeschränkungen für diese Bestände werden 2015 unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Beratungen festgelegt.
Mit dieser Verordnung werden die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände im Schwarzen Meer für das Jahr 2015 festgelegt.
Die NEAFC hat auf ihrer Jahrestagung 2014 keine Bestandserhaltungsmaßnahme für den Rotbarschbestand in den internationalen Gewässern der ICES-Gebiete I und II…
Die NEAFC hat auf ihrer Jahrestagung 2014 eine Bestandserhaltungsmaßnahme für Rotbarsch in der Irmingersee erlassen, mit der die TAC und Quoten für 2015 für die…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 werden bis zum Abschluss der Konsultationen mit Norwegen und den Färöern über die Regelungen für 2010 vorläufige…
Mit dieser Verordnung werden die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Fischbestandsgruppen in der Ostsee für das Jahr 2015 festgesetzt.
Nach Abschluss der Konsultationen zwischen Küstenstaaten (Färöer, Island und Grönland) und anderen Vertragsparteien des Übereinkommens über die künftige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.