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Das nach dieser Verordnung auf den ehelichen Güterstand anzuwendende Recht regelt unter anderem a) die Einteilung des Vermögens eines oder beider Ehegatten in verschiedene Kategorien während und nach der Ehe; b) die Übertragung von Vermögen von einer Kategorie in die andere; c) die Haftung des einen Ehegatten für die Verbindlichkeiten und Schulden des anderen; d) die Befugnisse, Rechte und Pflichten eines oder beider Ehegatten in Bezug auf das Vermögen; e) die Auflösung des ehelichen Güterstands und die Teilung, Aufteilung oder Abwicklung des Vermögens; f) die Wirkungen des ehelichen Güterstands auf ein Rechtsverhältnis zwischen einem Ehegatten und Dritten und g) die materielle Wirksamkeit einer Vereinbarung über den ehelichen Güterstand.
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