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Während es für die Dorschbestände seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates im Jahr 2007 einen Bewirtschaftungsplan gibt, unterliegen die Herings- und Sprottenbestände bislang noch keinem solchen Plan. Da es starke biologische Wechselwirkungen zwischen den Dorschbeständen und den pelagischen Beständen gibt, kann die Größe des Dorschbestands die Größe der Herings- und Sprottenbestände beeinflussen und umgekehrt. Darüber hinaus haben sich die Mitgliedstaaten und Interessenträger für die Erarbeitung und Umsetzung von Bewirtschaftungsplänen für die wichtigsten Bestände in der Ostsee ausgesprochen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände…
Mit der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Mit der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.