Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der SCCS gelangte zu dem Schluss, dass derzeitige klinische Daten darauf hinweisen, dass eine Konzentration von 100 ppm von Methylisothiazolinon in kosmetischen Mitteln für den Verbraucher nicht sicher ist. Für kosmetische Mittel, die auf der Haut/im Haar verbleiben (Leave-on-Produkte), einschließlich Feuchttücher, wurden weder für Induktion noch für Elizitation unbedenkliche Konzentrationen von Methylisothiazolinon angemessen nachgewiesen.
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) nahm am 15. Dezember 2015 eine Stellungnahme zur Sicherheit von Methylisothiazolinon an. Der SCCS…
Der SCCS kam zu dem Schluss, dass das Gemisch von Methylchloroisothiazolinone (und) Methylisothiazolinone bei einem Verhältnis von 3:1 kein Risiko für die…
Methylisothiazolinon ist mit einer Konzentration von bis zu 0,01 Gewichtsprozent (100 ppm) als Konservierungsstoff in kosmetischen Mitteln durch Eintrag 57 in…
Der SCCP kam zu dem Schluss, dass die fortgesetzte Verwendung von Triclosan als Konservierungsstoff mit der bisherigen Höchstkonzentration von 0,3 % in allen…
Der Stoff 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on, der gemäß der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) unter dem Namen Methylisothiazolinone,…
Angesichts der Stellungnahme des SCCS muss auf die Zunahme von Allergien durch Methylisothiazolinon eingegangen werden; dieser Stoff sollte daher in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.