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Nach der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 ist für den Flugbetrieb mit leistungsbasierter Navigation (Performance-Based Navigation, PBN), mit Ausnahme einiger grundlegender Navigationsmethoden, eine Sondergenehmigung erforderlich. Die Fälle, die eine solche Sondergenehmigung erfordern, sollten jedoch deutlich eingeschränkt werden, um einen unnötigen finanziellen und administrativen Aufwand der allgemeinen Luftfahrtbetreiber so weit wie möglich zu vermeiden; dabei sollten die bei Anflügen mithilfe des globalen Satellitennavigationssystems (Global Navigation Satellite System, GNSS) gewonnenen Erfahrungen und die Ausgereiftheit dieser Technik berücksichtigt und die Übereinstimmung mit den neuesten internationalen Sicherheitsnormen gewährleistet werden.
‚Leistungsbasierte Navigation (Performance-based Navigation, PBN)‘ bezeichnet Flächennavigation auf der Grundlage von Leistungsanforderungen an Luftfahrzeuge,…
Flüge in Lufträumen mit vorgegebenen Navigationsanforderungen (Performance-Based Navigation, PBN) betreiben,
Nicht alle Piloten, insbesondere in der allgemeinen Luftfahrt, fliegen nach PBN-Verfahren, da beispielsweise ihre Luftfahrzeuge oder der örtliche Flugplatz…
„Leistungsbasierte Navigation (Performance-based Navigation, PBN)“ bezeichnet Flächennavigation auf der Grundlage von Leistungsanforderungen an Luftfahrzeuge,…
Es ist erforderlich, in jene Verordnung zusätzliche Anforderungen an die Ausbildung, Prüfung und regelmäßige Befähigungsüberprüfung von Piloten aufzunehmen, die…
In Anhang IV (Teil-CAT): a) CAT.OP.MPA.120 wird gestrichen; b) folgender Punkt CAT.OP.MPA.126 wird eingefügt: „CAT.OP.MPA.126 Leistungsbasierte Navigation…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.