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Nachdem British Specialist Nutrition Association Ltd einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich Kohlenhydratlösungen und der Aufrechterhaltung der körperlichen Leistung bei Ausdauertraining abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2014-00058 ). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Kohlenhydratlösungen tragen zur Aufrechterhaltung der Ausdauerleistung bei längerem Ausdauertraining bei.“ Auf Ersuchen der Behörde erläuterte der Antragsteller, dass das Lebensmittel, über das diese gesundheitsbezogene Angabe gemacht werden soll, Kohlenhydratlösungen betrifft, die keine Elektrolyten enthalten, und dass hinsichtlich der angegebenen Wirkung ein Vergleich zwischen Kohlenhydratlösungen und Wasser oder Wasser-Elektrolyt-Lösungen hergestellt werden sollte.
Nachdem Aptonia einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer…
Am 1. Oktober 2014 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass auf der…
Nach einem Antrag von Specialised Nutrition Europe gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 wird folgender Eintrag in alphabetischer Reihenfolge eingefügt: Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder…
Nach einem Antrag von Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer und Prof. Dr. Andreas Hahn gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die…
Nachdem Nutrilinks Sarl einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.