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Nachdem Vifor Ltd. einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung von Equazen eye q® im Hinblick auf die Verbesserung der Lesefähigkeit abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2014-00462 ). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Equazen eye q® (Zusammensetzung von EPA:DHA:GLA im Verhältnis 9:3:1) verbessert die Lesefähigkeit und damit zusammenhängende kognitive Funktionen bei Kindern“.
Antrag — Einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie Angabe Referenznummer der…
Nachdem Vifor Pharma (Potters) gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einen Antrag gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht,…
Nach einem Antrag von Potters Ltd gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer…
Nach einem Antrag von Potters Ltd gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer…
Nach den beiden Anträgen von Pharma Consulting & Industries gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht,…
Abgelehnte gesundheitsbezogene Angaben Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.